Mittendrin - Gemeinsam leben für alle
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Konzept

Konzept „Mittendrin – Gemeinsam leben für Alle e.V.“ (Stand November 2023)

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1.    Hintergrund des Konzepts

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Nach langer Planungsphase hat sich im Herbst 2007 der Verein „Mittendrin – Gemeinsam leben für Alle e.V.“ gegründet. Entstanden ist dieser Verein aus dem Arbeitskreis „Eine Schule für Alle und mehr“, der sich schon seit über 10 Jahren für die Inklusion und Integration geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in allen Bereichen des Lebens (Schule, Freizeit, Beruf, Wohnen und Leben) einsetzte.

Ausgangspunkt aller Initiativen des Vereins ist die Überzeugung, dass jeder Mensch auf Grund seiner Einzigartigkeit und Bedeutung für die Familie und Gemeinschaft bzw. Gesellschaft wertvoll und lebenswert ist.

2.    Zielsetzung

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Ziel des Vereins ist es, ein alternatives Wohnangebot für Menschen mit Geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung zu schaffen, um das Recht eines jeden Menschen auf individuelle Gestaltung seines Wohn- und Lebensraums zu sichern.

Alle Maßnahmen beruhen auf folgenden Prinzipien:

Dies wird verwirklicht durch die Schaffung eines alternativen, umfassenden und bedarfsgerechten individuell geprägten Angebotes, egal ob ambulant, teilstationär oder stationär.

3.    Zielgruppe

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Der Verein unterstützt bei der Verwirklichung Menschen mit Geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung ein unbefristetes, lebenslanges Wohnangebot bieten. Dieses Projekt versteht sich bewusst als Ergänzung zu bestehenden Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung.

Angesprochene Zielgruppe sind erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Mehrfachbehinderung (auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch), die in GM-Hütte oder Bad Laer ein Wohnangebot in bekannter Umgebung suchen.

Aus dem integrativen Ansatz ergibt sich:

Der Anteil der schwer-mehrfach-behinderten Menschen sollte 1/5 der Bewohnerzahl nicht überschreiten.

4.    Wohnformen

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Jeder Mensch hat Anspruch und Recht auf individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und Teilnahme am Leben der Gesellschaft. Deshalb wollen wir den Bewohnern in allen Bereichen des täglichen Lebens Gestaltungsmöglichkeiten und Hilfe zur selbständigen Lebensführung bieten:

So kann eine Versorgung in häuslicher Nähe ohne lange Fahrtwege ermöglicht werden. Ein klarer Lebensmittelpunkt mit großer struktureller Klarheit und Überschaubarkeit ist so vorhanden. Ebenso kann größtmögliche Mobilität ohne erhöhte Schwierigkeiten der Beförderung erreicht werden (z.B. zu Fuß / mit dem Rollstuhl/ mit dem Fahrrad).

Die Bewohner sollen die Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Wohnformen haben:

Standort der Angebote

Da unser Konzept auf eine langfristige, ganzheitliche Inklusion und Integration abzielt, müssen die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit eng vernetzt sein. Deshalb muss das Wohnangebot möglichst ortsnah und zentral liegen. Ortsnah vernetzte Wohn-, Arbeits- und Freizeitangebote sind eine klar strukturierte Hilfe, die  den Menschen mit Behinderungen eine Überschaubarkeit ermöglicht und so Selbstbestimmung  und Teilhabe erleichtert. Z. B. können dann Arbeits- und  Einkaufsmöglichkeiten und bestehende Freizeit- und Kulturangebote in der Gemeinde mit dem Rad, zu Fuß oder im Rollstuhl ohne großen Zeitaufwand genutzt werden.

5.    Betreuungs- und Förderkonzept

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Die Zielsetzung des Betreuungs- und Förderkonzeptes ist die Sicherung des individuellen Lebensglücks, das Wohlfühlen in einer häuslichen Umgebung und die größtmöglichste Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohner am Leben in der Gemeinschaft.

Dies wird gewährleistet durch die Zusammenarbeit von Bewohnern, Eltern und gesetzlichen Betreuern, sozialer Unterstützungssysteme wie Nachbarschaftshilfe und Fördervereine.

6.    Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern/Vernetzung im Versorgungssystem

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Kleine Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen sind nicht immer in der Lage, ein umfassendes Angebot für alle Bewohner vorzuhalten.

Der Verein strebt eine Zusammenarbeit mit anderen regionalen Trägern der Behindertenhilfe an zum Wohle ihrer Bewohner.

7.    Finanzierung

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Die Unterbringungs- und Betreuungskosten sind im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen dem überörtlichen Kostenträger und dem Verein als Träger der Maßnahme entsprechend der Rahmenvereinbarung zu finanzieren. Trägerübergreifendes persönliches Budget